Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Die Entscheidung über Ihre anerkennbaren Studienzeiten und -leistungen trifft meist der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.

    Beschreibung

    Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet. 

    Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
    In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:

    • Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
    • Niveau (z. B. Bachelor, Master)
    • Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
    • Profil

    Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).

    Hinweis:
    Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
    das Landesprüfungsamt

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstraße 181-183

    14482 Potsdam

    Postfachadresse

    Postfach 90 0236

    14438 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-801

    Fax: 0331 8683-809

    E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsschutz, LAVG

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 355 692-156

    Telefon Festnetz: +49 355 69-0

    E-Mail: studium@b-tu.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Scharrnstraße 59

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 335 5534-0

    Fax: +49 335 5534-4305

    E-Mail: presse@europa-uni.de

    Internet

    Stichwörter

    Uni, Universität

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marlene Dietrich Allee 11

    14482 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 6202-0

    Fax: +49 331 6202-199

    E-Mail: info@filmuniversitaet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Universität Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Neuen Palais 10

    14469 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 331 972-163

    Telefon Festnetz: +49 331 977-0

    E-Mail: buero.praesident@uni-potsdam.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachhochschule Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiepenheuerallee 5

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 580-00

    Fax: +49 331 580-1009

    E-Mail: presse@fh-potsdam.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schicklerstraße 5

    16225 Eberswalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 657-0

    E-Mail: presse@hnee.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technische Hochschule Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 50

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 355-0

    Fax: +49 3381 355-199

    E-Mail: info@th-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technische Hochschule Wildau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochschulring 1

    15745 Wildau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3375 508-300

    E-Mail: hochschulkommunikation@th-wildau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:

    • Vorlesungsinhalte (Stoffinhalte) bzw. Modulbeschreibungen
    • Anzahl der Semesterwochenstunden
    • aktuelle Leistungsübersicht oder -bescheinigung bzw. Nachweise von besuchten, aber noch nicht bewerteten Lehrveranstaltungen
    • Unbedenklichkeitserklärung der bisherigen Hochschule

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer

    Rechtsgrundlage(n)

    Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule

    Verfahrensablauf

    Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der entsprechenden Hochschule ein.
    • Die Hochschule bzw. der Prüfungsausschuss überprüft die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen.
    • Schriftlich erhalten Sie dann den Anerkennungsbescheid oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    maximal 3 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
    • Vorherige Auskünfte von Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English