Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
Die Entscheidung über Ihre anerkennbaren Studienzeiten und -leistungen trifft meist der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.
Beschreibung
Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet.
Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:
- Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
- Niveau (z. B. Bachelor, Master)
- Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
- Profil
Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).
Hinweis:
Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.
zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
das Landesprüfungsamt
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Kontakt
Internet
Stichwörter
Gesundheitsschutz, LAVG
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Uni, Universität
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3334 657-0
E-Mail: presse@hnee.de
Internet
erforderliche Unterlagen
abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:
- Vorlesungsinhalte (Stoffinhalte) bzw. Modulbeschreibungen
- Anzahl der Semesterwochenstunden
- aktuelle Leistungsübersicht oder -bescheinigung bzw. Nachweise von besuchten, aber noch nicht bewerteten Lehrveranstaltungen
- Unbedenklichkeitserklärung der bisherigen Hochschule
Formulare
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer
Rechtsgrundlage(n)
Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule
Verfahrensablauf
Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der entsprechenden Hochschule ein.
- Die Hochschule bzw. der Prüfungsausschuss überprüft die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen.
- Schriftlich erhalten Sie dann den Anerkennungsbescheid oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
- Vorherige Auskünfte von Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019