Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Die Entscheidung über Ihre anerkennbaren Studienzeiten und -leistungen trifft meist der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.

    Beschreibung

    Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet. 

    Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
    In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:

    • Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
    • Niveau (z. B. Bachelor, Master)
    • Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
    • Profil

    Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).

    Hinweis:
    Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
    das Landesprüfungsamt

    erforderliche Unterlagen

    abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:

    • Vorlesungsinhalte (Stoffinhalte) bzw. Modulbeschreibungen
    • Anzahl der Semesterwochenstunden
    • aktuelle Leistungsübersicht oder –bescheinigung bzw. Nachweise von besuchten, aber noch nicht bewerteten Lehrveranstaltungen
    • Unbedenklichkeitserklärung der bisherigen Hochschule

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer

    Rechtsgrundlage(n)

    Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule

    Verfahrensablauf

    Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der entsprechenden Hochschule ein.
    • Die Hochschule bzw. der Prüfungsausschuss überprüft die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen.
    • Schriftlich erhalten Sie dann den Anerkennungsbescheid oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    maximal 3 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
    • Vorherige Auskünfte von Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)