Bauvorhaben Abnahme

    Bauvorhaben Abnahme

    Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde die Freigabe von Bauarbeiten vorbehalten hat, darf mit den Bauarbeiten erst nach der Bauabnahme begonnen werden. 

    Beschreibung

    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten

    Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Henning-von-Tresckow Str. 2-8

    14467 Potsdam

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 24

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3332 446-392

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-510

    E-Mail: bauordnungsamt.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Frau Angela Dominik (Abteilungsleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-510

    • Herr Marcel Bernot

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-311

    • Frau Kerstin Kiehn

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-511

    • Herr Bodo Klan

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-317

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwedt/Oder

    Empfänger: Stadt Schwedt/Oder

    IBAN: DE02 1705 2302 0010 0002 00

    BIC: WELADED1UMX

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.

    Voraussetzungen

    Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Stichwörter

    Bauabnahme, Bauprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de