Bauvorhaben Abnahme
Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde die Freigabe von Bauarbeiten vorbehalten hat, darf mit den Bauarbeiten erst nach der Bauabnahme begonnen werden.
Beschreibung
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten
Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständigkeit
Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Stadt Schwedt/Oder - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Schwedt/Oder
Empfänger: Stadt Schwedt/Oder
IBAN: DE02 1705 2302 0010 0002 00
BIC: WELADED1UMX
erforderliche Unterlagen
Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.
Voraussetzungen
Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
Bauprüfung, Bauabnahme