Bauvorhaben Abnahme

    Bauvorhaben Abnahme

    Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde die Freigabe von Bauarbeiten vorbehalten hat, darf mit den Bauarbeiten erst nach der Bauabnahme begonnen werden. 

    Beschreibung

    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten

    Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Henning-von-Tresckow Str. 2-8

    14467 Potsdam

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt

    Hausanschrift

    Eisenbahnstraße 37

    16225 Eberswalde

    Besucheradresse vom Bauordnungs- und Planungsamt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze vorhanden
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
      • Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142360

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141360

    E-Mail: bauordnungsamt@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Am Ende des assistenten-gestützten Formulars erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.

    Voraussetzungen

    Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Stichwörter

    Bauprüfung, Bauabnahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de