Bauvorhaben Abnahme
Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde die Freigabe von Bauarbeiten vorbehalten hat, darf mit den Bauarbeiten erst nach der Bauabnahme begonnen werden.
Beschreibung
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten
Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.
zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständigkeit
Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)
Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)
Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)
E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de
E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - Bau- und Liegenschaftsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Amt Gemeinde Verwaltung, Bauen, Bauhof
erforderliche Unterlagen
Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.
Voraussetzungen
Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
Bauabnahme, Bauprüfung