Bauvorhaben Abnahme
Wenn sich die Bauaufsichtsbehörde die Freigabe von Bauarbeiten vorbehalten hat, darf mit den Bauarbeiten erst nach der Bauabnahme begonnen werden.
Beschreibung
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann sich nach eigenem Ermessen die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten
Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Bauabschnitts mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständigkeit
Untere Bausaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
63 Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauen
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze vorhanden
Anzahl: 25
Gebühren: nein
BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Am Ende des assistenten-gestützten Formulars erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung
erforderliche Unterlagen
Bauvorlagen sind durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin zur Einsichtnahme vorzulegen, soweit dies durch die untere Bauaufsichtsbehörde als erforderlich angesehen wird.
Voraussetzungen
Der in der Baugenehmigung festgelegte Bauzustand für die Abnahme ist erreicht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ablauf richtet sich nach dem Anlass der Überwachung.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, je nach Terminvereinbarung
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Anlass der Überwachung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
Bauabnahme, Bauprüfung