Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.

    Beschreibung

    Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

    Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Henning-von-Tresckow Str. 2-8

    14467 Potsdam

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 24

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3332 446-392

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-510

    E-Mail: bauordnungsamt.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Frau Angela Dominik (Abteilungsleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-510

    • Herr Marcel Bernot

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-311

    • Frau Kerstin Kiehn

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-511

    • Herr Bodo Klan

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-317

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwedt/Oder

    Empfänger: Stadt Schwedt/Oder

    IBAN: DE02 1705 2302 0010 0002 00

    BIC: WELADED1UMX

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

    Fristen

    Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
    • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Stichwörter

    Garage bauen, verfahrensfreies Bauvorhaben, Garage errichten, Gartenlaube errichten, Carport errichten, Bauberatung, Garage, Gartenlauben, Carport bauen, Carport, Gartenlaube, Garage abreißen, Gartenlaube bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de