Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.

    Beschreibung

    Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

    Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Henning-von-Tresckow Str. 2-8

    14467 Potsdam

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Elsterland (Kreis Elbe-Elster, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

    Fristen

    Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
    • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.09.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Bauberatung, Carport errichten, Carport bauen, verfahrensfreies Bauvorhaben, Garage, Carport, Garage bauen, Gartenlaube errichten, Gartenlauben, Gartenlaube bauen, Garage abreißen, Garage errichten, Gartenlaube

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)