Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.
Beschreibung
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.
Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze vorhanden
Anzahl: 25
Gebühren: nein
BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Am Ende des assistenten-gestützten Formulars erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.
Formulare
Voraussetzungen
Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Fristen
Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
Kosten
- 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
- für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
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