Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

    Bauvorbescheid

    Mit einem Vorbescheid können einzelne Fragen zu geplanten Bauvorhaben vor dem Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.  

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.

    Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Henning-von-Tresckow Str. 2-8

    14467 Potsdam

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

    Ansprechpartner

    Landkreis Uckermark

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 1

    17291 Prenzlau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage
      Anzahl: 294  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Prenzlau, Landkreis Uckermark
      Linien:
      • Bus: 503
      • Bus: 447
      • Bus: 502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein barrierefreier Zugang ist über den Fahrstuhl auf der Innenhofseite vorhanden.

    Öffnungszeiten

    allgemeine Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!

    Kontakt

    Fax: 03984 70-4099(zentrales Fax)

    Telefon Festnetz: 03984 70-0(Vermittlung)

    E-Mail: landkreis@uckermark.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Uckermark

    Empfänger: Landkreis Uckermark

    IBAN: DE67 1705 6060 3424 0013 91

    BIC: WELADED1UMP

    Bankinstitut: Sparkasse Uckermark

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Uckermark

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen

    • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
    • Beschreibung des Vorhabens sowie
    • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags "Antrag auf Vorbescheid" ausgewählt wird.

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen

    Kosten

    Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.

    Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines oder einer Bauvorlageberechtigten (Architekt bzw. Architektin, Bauingenieur bzw. Bauingenieurin) erforderlich sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Bauvorantrag, Vorbescheid, Bauverfahren, Bauvoranfrage, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baubeginnsanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de