vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Baulastenverzeichnis

    Dokumentierung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf Grundstücken eingetragen sind.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht. Typische Baulasten sind die Wegebaulast, die Abstandsflächenbaulast sowie die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengeschlossen werden.

    Die Baulasterklärung belastet also in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.

    Im Baulastenverzeichnis ist ersichtlich, für welche Grundstücke öffentlich-rechtliche Beschränkungen in der Grundstücksnutzung bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Sadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

    Ansprechpartner

    Für Kreis Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

    Voraussetzungen

    Zustimmung aller Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen durch persönliche Unterschrift.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterschrift unter einer Baulasterklärung muss persönlich bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder öffentlich beglaubigt sein.

    Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und kann nur dann wieder gelöscht werden, wenn der Grund für die Eintragung nicht mehr besteht (z. B. das Gebäude, für das eine Abstandsbaulast eingetragen wurde, abgerissen wurde).

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Schwierigkeitsgrad der Dokumentation der Baulast und dem Zeitfenster der Beteiligten ab.

    Kosten

    Eintragung einer Baulast 200-2000€

    Löschung einer Baulast 100-500€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

    Weitere Informationen

    Baulasten können den Wert eines Grundstückes beeinflussen, weil sie regelmäßig Auswirkungen auf seine bauliche Ausnutzbarkeit haben. Bei berechtigtem Interesse kann ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Stichwörter

    Wegerecht, Bauordnungsrecht, Zufahrtsflächenbaulast, Baugenehmigungsbehörde, Nachbarerklärung, Wegerechtsicherung, Stellplatzsicherung, Einsicht Baulastenverzeichnis, Stellplatzpflicht, Nachbareinverständnis, Eigentümererklärung, Verzeichnis der Baulasten, Abstandfläche, Baulastauskunft, Abstandsflächenbaulast, Bauantrag, Bauaufsichtsbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de