Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Wurde ihr Kind auf einer Seereise auf einem Schiff mit deutscher Flagge geboren, sind sie zur Anzeige gegenüber dem Schiffsführer verpflichtet. Die Beurkundung der Geburt erfolgt durch das Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffsführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen. Der Schiffsführer fertigt eine Niederschrift über diese Anzeiger, die die später zu beurkundenden Daten zu dem Neugeborenen enthalten muss. Die Anzeige ist von dem Anzeigenden und dem Schiffführer zu unterzeichnen. Der Schiffsführer übersendet die Niederschrift dem nächsten Seemannsamt, das die Anzeige an das Standesamt I in Berlin zur Beurkundung weiterleitet.

    Führt das Seeschiff keine Bundesflagge, handelt es sich um eine Auslandsgeburt, die unter den Voraussetzungen des § 36 PStG nur auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt beurkundet wird.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin

    Ansprechpartner

    Bereich Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Zentraler Platz 1

    15890 Eisenhüttenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Webservice, iKiss)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Webservice, iKiss)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt.

    Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

    Formulare

    Geburtsurkunden können bevorzugt über das Webformular, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.

    Voraussetzungen

    Geburt auf einem Seeschiff, dass die deutsche Flagge führt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen.

    Kosten

    Die Beurkundung ist kostenfrei.

    Für die Ausstellung von Urkunden werden folgende Gebühren fällig.

    10,00 Euro: Geburtsurkunde
    5,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Hinweise für die Beurkundung der Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, sind auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin nachzulesen:

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23 am 03.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Marine, Bundeswehr, Registrierung, Erstregistrierung, Seeschiff, Berlin, Ausland, See, Bundesflagge, Geburtsurkunde, Standesamt I, Nachbeurkundung, Deutsch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)