Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Wohnortes bei aktuellem oder ehemaligen deutschem Wohnsitz

    Besteht kein aktueller oder ehemaliger deutscher Wohnsitz, ist das Standesamt I in Berlin oder die zuständige Deutsche Auslandsvertretung zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Belzig - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenburger Straße 6

    14806 Bad Belzig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung Di.: 09.00 - 11.30 und 13.00 - 18.00 Uhr Do.: 13.00 - 15.30 Uhr Fr.: 09.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 94350

    Fax: 033841 9466350

    E-Mail: standesamt@bad-belzig.de

    Kontaktperson

    • Herr Nichelmann (Standesamt / Bürgerbüro)
      Hausanschrift

      Wiesenburger Straße 6

      14806 Bad Belzig

    • Frau Gallien (Standesamt / Bürgerbüro)
      Hausanschrift

      Wiesenburger Straße 6

      14806 Bad Belzig

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE37 1203 0000 0000 4675 89

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE20 1605 0000 3651 0204 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt 1 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr 5

    13357 Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr (mit und ohne Termin) Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr (mit und ohne Termin)

    Kontakt

    Fax: 030 90269-5245

    Telefon Festnetz: 030 90269-5000

    E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de

    Internet

    Stichwörter

    Ersatzstandesamt, Kolonialregister, Konsularregister, Todeserklärungsbeschluss DDR, Todeserklärungsbeschlüsse DDR, Todesfeststellungsbeschluss DDR, Todesfeststellungsbeschlüsse DDR, Wehrmachtsfamilienbuch

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Land Brandenburg:

    Für die Beurkundung werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.3.2.4 - 12.3.2.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Geburtenregister, Anzeige der Geburt, Kind, Standesamt, Geburt, Geburtsurkunde, Wohnsitz im Ausland, Ausland, Staatsangehörigkeitsrecht, nachträgliche Beurkundung, Auslandsvertretung, Botschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English