Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Wohnortes bei aktuellem oder ehemaligen deutschem Wohnsitz

    Besteht kein aktueller oder ehemaliger deutscher Wohnsitz, ist das Standesamt I in Berlin oder die zuständige Deutsche Auslandsvertretung zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, Bereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Kirchplatz Gransee

    Bus: 854

    Bus: 845

    Bus: 837

    Bus: 836

    Bus: 833

    Bus: 841

    Bus: 835

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-305

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Barscheck, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2023 (von: Mauck, Janine)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Mauck, Janine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Land Brandenburg:

    Für die Beurkundung werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.3.2.4 – 12.3.2.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Hinweise für Brandenburg: Geburt im Ausland Beurkundung

    Land Brandenburg:

    Für die Beurkundung werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.3.2.4 – 12.3.2.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auslandsvertretung, nachträgliche Beurkundung, Geburt, Geburtsurkunde, Wohnsitz im Ausland, Botschaft, Anzeige der Geburt, Geburtenregister, Ausland, Staatsangehörigkeitsrecht, Kind, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)