Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren :
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.
Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bereich Bildung und Teilhabe
but@cottbus.de
Ansprechpartner
Fachbereich 50 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Karl-Marx-Straße 69
03046 Cottbus/Chóśebuz
Bildung und Teilhabe sowie Schülerbeförderung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4800(Maren Dieckmann, Fachbereichsleiterin Soziales)
Fax: +49 355 612-134801
E-Mail: sozialamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Bildung und Teilhabe Flyer
Nachweis Schule, Kita und Hort für Ausflüge und Klassenfahrten- ausfüllbar
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ( BuT) - ausfüllbar
Bescheinigung Anbieter Lernförderung - ausfüllbar
Bescheinigung Schule zur Lernförderung - ausfüllbar
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
- Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
- Sie haben entweder Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
- Ihre Familie bezieht
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Besuch einer Kindertageseinrichtung oder allgemein- bzw. berufsbildenden Schule
Kein Bezug von Ausbildungsvergütung
Sozialleistungen nach:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld)
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe / Grundsicherung)
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus).
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Folgende Leistungen gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket:
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Schulausflug, hartz 4, Wohngeld, Teilhabe, Sozialhilfe, Schulausstattung, Fahrtkosten, Lernförderung, Mahlzeit, Familienkasse, Vereinsbeitrag, Musikschule, Musikunterricht, Arbeitslosengeld, Mittagessen, Klassenfahrt, Bildungsförderung, Teilhabepaket, Sportverein, Fahrkosten, Bildung, Kinderzuschlag, Wohngeldempfänger, Schülermonatskarte, ALG II, Bildungspaket, Nachhilfe, Bildungsleistung, ALG 2, Hartz IV, Schulbedarf, arbeitslos, Hort, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, Ausflüge, Kindergeld, Mittagsverpflegung, Sozialgeld