Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
      
    Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren :

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.

    Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

    Bereich Bildung und Teilhabe

    but@cottbus.de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 50 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Thiemstraße 37

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 69

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Bildung und Teilhabe sowie Schülerbeförderung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4800(Maren Dieckmann, Fachbereichsleiterin Soziales)

    Fax: +49 355 612-134801

    E-Mail: sozialamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Formulare

    Bildung und Teilhabe Flyer
    Nachweis Schule, Kita und Hort für Ausflüge und Klassenfahrten- ausfüllbar
    Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe ( BuT) - ausfüllbar
    Bescheinigung Anbieter Lernförderung - ausfüllbar
    Bescheinigung Schule zur Lernförderung - ausfüllbar

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
    • Sie haben entweder Anspruch auf
      • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Sozialhilfe oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    oder

    • Ihre Familie bezieht   
      • Kinderzuschlag oder
      • Wohngeld

    Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)


    Besuch einer Kindertageseinrichtung oder allgemein- bzw. berufsbildenden Schule
    Kein Bezug von Ausbildungsvergütung
    Sozialleistungen nach:
    Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld)
    Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe / Grundsicherung)
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus). 
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

    Folgende Leistungen gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket:

    1.  Ausflüge und mehrtägige Fahrten
    2.  Persönlicher Schulbedarf
    3.  Schülerbeförderung
    4.  Angemessene Lernförderung
    5.  Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2023

    Stichwörter

    Schulausflug, hartz 4, Wohngeld, Teilhabe, Sozialhilfe, Schulausstattung, Fahrtkosten, Lernförderung, Mahlzeit, Familienkasse, Vereinsbeitrag, Musikschule, Musikunterricht, Arbeitslosengeld, Mittagessen, Klassenfahrt, Bildungsförderung, Teilhabepaket, Sportverein, Fahrkosten, Bildung, Kinderzuschlag, Wohngeldempfänger, Schülermonatskarte, ALG II, Bildungspaket, Nachhilfe, Bildungsleistung, ALG 2, Hartz IV, Schulbedarf, arbeitslos, Hort, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, Ausflüge, Kindergeld, Mittagsverpflegung, Sozialgeld

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de