Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdiener Erteilung

    Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    zuständige Stelle

    Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Amt Bad Wilsnack/Weisen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19336 Bad Wilsnack/Weisen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038791 999-101

    Fax: 038791 999-199

    E-Mail: amt_bad_wilsnack_weisen@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Wohngeld

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    weitere Voraussetzung:

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
    • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
    • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

    Fristen

    Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

    Bearbeitungsdauer

    sofort bzw. 6 bis 8 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliches Erscheinen ist notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Vergünstigungen, Familiennachlass, Vergünstigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de