Pass für Geringverdiener Erteilung
Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.
Beschreibung
Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
zuständige Stelle
Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt
Beschreibung
Bereiche:
- Sachgebiet Bürgerservice
- Integration und Asylleistungen
- Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege/ Eingliederungshilfe
weitere Fachbereiche:
- Betreuungsbehörde
- Bestattungskosten
- Behindertenfahrdienst
- Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
- Landespflegegeld für Blinde, Gehörlose und schwerbehinderte Menschen
- Integration von Spätaussiedlern
- Sozialhilfe für Ausländer und Asylsuchende
- Schuldnerberatung
- Opferrente
- Weiterer Service des Sozialamtes
- Kontaktstelle für Wohnungslose
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Wohngeld
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
weitere Voraussetzung:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
- Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
- Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
- Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
- Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.
Fristen
Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen
Bearbeitungsdauer
sofort bzw. 6 bis 8 Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Persönliches Erscheinen ist notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Vergünstigung, Familiennachlass, Vergünstigungen