Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdiener Erteilung

    Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    zuständige Stelle

    Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt

    Aktuelles

    Sozialamt Die Aufgaben des Sozialamtes haben sich als Folge bundes- und landesrechtlicher Regelungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Grundsätzliche Aufgabe des Sozialamtes ist es, die Existenz bedürftiger, nicht erwerbsfähiger Menschen und anderer anspruchsberechtigter Personengruppen zu sichern. Seit der Umsetzung der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" zum 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzliche Grundlage hierfür. Die Form der Hilfe ist dabei immer von der Situation im Einzelfall abhängig.

    Beschreibung

    Bereiche:

    • Sachgebiet Bürgerservice 
    • Integration und Asylleistungen
    • Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
    • Hilfe zur Pflege/ Eingliederungshilfe

    weitere Fachbereiche:

    • Betreuungsbehörde
    • Bestattungskosten
    • Behindertenfahrdienst
    • Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
    • Landespflegegeld für Blinde, Gehörlose und schwerbehinderte Menschen
    • Integration von Spätaussiedlern
    • Sozialhilfe für Ausländer und Asylsuchende
    • Schuldnerberatung
    • Opferrente
    • Weiterer Service des Sozialamtes
    • Kontaktstelle für Wohnungslose  

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +46 3535 46-3145(Sekretariat)

    Fax: +49 3535 46-3126

    E-Mail: sozialamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 03.11.2023 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Stadt Sonnewalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    03249 Sonnewalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035323 6310

    Fax: 035323 63112

    E-Mail: stadt-sonnewalde@t-online.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Wohngeld

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    weitere Voraussetzung:

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
    • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
    • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

    Fristen

    Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

    Bearbeitungsdauer

    sofort bzw. 6 bis 8 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliches Erscheinen ist notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Vergünstigung, Familiennachlass, Vergünstigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)