Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.
Beschreibung
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Fachbereich 90 - Betriebshof
Adresse
Postanschrift
Gubener Straße 102
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Öffnungszeiten
Dienstag * 09:00 - 12:00 Uhr * 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag * 09:00 - 12:00 Uhr * 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lars Habertag (Leiter Betriebsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 445
Fax: 03562 989-473
Telefon Festnetz: 03562 989-445
E-Mail: l.habertag@forst-lausitz.de
Frau Daniela Müller (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 443
Fax: 03562 989-473
Telefon Festnetz: 03562 989-443
E-Mail: d.mueller@forst-lausitz.de
Herr Jens Avermann (Bereichsleiter Grünflächenund Friedhofspflege)
Hausanschrift
Fax: 03562 989-473
Telefon Festnetz: 03562 989-446
Telefon Festnetz: 446
E-Mail: j.avermann@forst-lausitz.de
Herr Olaf Bräuer (Straßenwärter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03562 989-450
Fax: 03562 989-473
Telefon Festnetz: 450
E-Mail: o.braeuer@forst-lausitz.de
Herr Götz Lösche (Vorarbeiter Technischer Dienst)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 447
Telefon Festnetz: 03562 989-447
Fax: 03562 989-473
E-Mail: g.loesche@forst-lausitz.de
Frau Anke Schulz (Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung)
Hausanschrift
Fax: 03562 989-473
Telefon Festnetz: 03562 989-456
Telefon Festnetz: 456
E-Mail: a.schulz@forst-lausitz.de
Herr Winfried Meyer (Bürosachbearbeiter Verwaltung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03562 989-444
Telefon Festnetz: 444
Fax: 03562 989-473
E-Mail: w.meyer@forst-lausitz.de
Internet
Stichwörter
Bauhof, Betriebshof
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg