Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.
Beschreibung
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Schwarzheide - Friedhofsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus
Bus: 616, 617, 622, 623, 624
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Gebäudezugang für Rollstuhlfahrer erfolgt über den hinteren Eingang vom Parkplatz aus. Bitte verwenden Sie die Klingel / Sprechanlage.
Der Fahrstuhl ist ebenfalls über diesen Eingang erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035752 85502
Fax: 035752 85519
Formulare
Friedhofsatzung der Stadt Schwarzheide
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schwarzheide
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg