Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.
Beschreibung
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Abteilung Tiefbau und Grünflächen, Bereich Friedhöfe/Grünflächen/Bäume
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Bus: 854
Bus: 845
Bus: 837
Bus: 836
Bus: 833
Bus: 841
Bus: 835
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-656(Sebastian Honl)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Girocard
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg