Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.
Beschreibung
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Hinweise für Golzow: Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
In folgenden Orten werden kommunale Friedhöfe geführt:
Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow
Die Zuweisung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache direkt auf dem Friedhof. Auskünfte und Informationen zur Grabnutzung, -bewirtschaftung und -unterhaltung erhalten Sie im Ordnungsamt des Amtes Golzow.
Die Evangelischen Pfarrämter unterhalten in folgenden Orten kirchliche Friedhöfe:
Evangelisches Pfarramt Gorgast
Genschmarer Str. 1
15328 Küstriner Vorland
Tel. und Fax. (033472) 528
eMail. pfarramt.gorgast@freenet.de
Genschmar
Grabzuweisung durch Brunhild Teschner Tel. (033472) 749
Zechin
Grabzuweisung erfolgt über das Pfarramt Gorgast.
Evangelisches Pfarramt Podelzig
Rathstock
Frau Borchert Tel. (033601) 3004
In folgenden Orten werden kommunale Friedhöfe geführt:
Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow
Die Zuweisung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache direkt auf dem Friedhof. Auskünfte und Informationen zur Grabnutzung, -bewirtschaftung und -unterhaltung erhalten Sie im Ordnungsamt des Amtes Golzow.
Die Evangelischen Pfarrämter unterhalten in folgenden Orten kirchliche Friedhöfe:
Evangelisches Pfarramt Gorgast
Genschmarer Str. 1
15328 Küstriner Vorland
Tel. und Fax. (033472) 528
eMail. pfarramt.gorgast@freenet.de
Genschmar
Grabzuweisung durch Brunhild Teschner Tel. (033472) 749
Zechin
Grabzuweisung erfolgt über das Pfarramt Gorgast.
Evangelisches Pfarramt Podelzig
Rathstock
Frau Borchert Tel. (033601) 3004
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Amt Golzow - Friedhof, Bäume
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis:  telefonische Terminabsprache möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 033472 669-22
Internet
Stichwörter
Beerdigung, Friedhof, Umwelt, Winterreinigung
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Hinweise für Golzow: Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg