Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.

    Beschreibung

    Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Hinweise für Golzow: Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    In folgenden Orten werden kommunale Friedhöfe geführt:
    Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow

    Die Zuweisung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache direkt auf dem Friedhof. Auskünfte und Informationen zur Grabnutzung, -bewirtschaftung und -unterhaltung erhalten Sie im Ordnungsamt des Amtes Golzow.

    Die Evangelischen Pfarrämter unterhalten in folgenden Orten kirchliche Friedhöfe:
    Evangelisches Pfarramt Gorgast
    Genschmarer Str. 1
    15328 Küstriner Vorland
    Tel. und Fax. (033472) 528
    eMail. pfarramt.gorgast@freenet.de

    Genschmar
    Grabzuweisung durch Brunhild Teschner Tel. (033472) 749

    Zechin
    Grabzuweisung erfolgt über das Pfarramt Gorgast.

    Evangelisches Pfarramt Podelzig
    Rathstock
    Frau Borchert Tel. (033601) 3004

    In folgenden Orten werden kommunale Friedhöfe geführt:
    Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow

    Die Zuweisung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache direkt auf dem Friedhof. Auskünfte und Informationen zur Grabnutzung, -bewirtschaftung und -unterhaltung erhalten Sie im Ordnungsamt des Amtes Golzow.

    Die Evangelischen Pfarrämter unterhalten in folgenden Orten kirchliche Friedhöfe:
    Evangelisches Pfarramt Gorgast
    Genschmarer Str. 1
    15328 Küstriner Vorland
    Tel. und Fax. (033472) 528
    eMail. pfarramt.gorgast@freenet.de

    Genschmar
    Grabzuweisung durch Brunhild Teschner Tel. (033472) 749

    Zechin
    Grabzuweisung erfolgt über das Pfarramt Gorgast.

    Evangelisches Pfarramt Podelzig
    Rathstock
    Frau Borchert Tel. (033601) 3004

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Amt Golzow - Friedhof, Bäume

    Adresse

    Hausanschrift

    Seelower Straße 14

    15328 Golzow

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis:  telefonische Terminabsprache möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033472 669-22

    Internet

    Stichwörter

    Beerdigung, Friedhof, Umwelt, Winterreinigung

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2022 (von: Glatzer, Guntram)

    Technisch geändert am 06.04.2022 (von: Glatzer, Guntram)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.

    Formulare

    schriftlicher Antrag

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.

    Fristen

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

    Hinweise für Golzow: Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)