Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.
Beschreibung
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Friedhofsangelegenheiten / Archiv
Aktuelles
Dieser Sachbereich ist zum einen für die Unterhaltung und den Betrieb der Friedhöfe Zeuthen I (Wilhelm-Guthke-Straße 7) und Zeuthen II (Straße der Freiheit 63) zuständig. Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten Gebührenkalkulation und Festsetzung Gebührenbescheide Ein weiterer Schwerpunkt ist die Führung des Archivs. Interessenten erhalten hier auf Antrag oder nach telefonischen Vorabsprachen Auskünfte aus dem Liegenschaftsarchiv. Außerdem werden hier Berechtigungen zum Bezug von gefördertem Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) für das Land Brandenburg geprüft.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33762 753560
E-Mail: friedhofsverwaltung@zeuthen.de
E-Mail: beschaffung@zeuthen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Archiv, Friedhof, Wohnen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg