Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75360
Telefon mobil: 0160 7428894
Fax: 03984 75394
E-Mail: friedhof@prenzlau.de
Kontaktperson
Herr Andreas Kortstock (SB Friedhofsverwaltung)
Hausanschrift
Fax: 03984 8309065
Telefon Festnetz: 03984 75360
Telefon mobil: 0160/7428894
E-Mail: friedhof@prenzlau.de
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg