Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Ludwigsfelde - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 13:00 bis 18:00 Uhr (April bis Oktober)   09:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00 Uhr (November bis März)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03378 512765
E-Mail: friedhof-ludwigsfelde@mail.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg