Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag:       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag:   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Gesonderte Termine nach Vereinbarung. Für das  Einwohnermeldeamt  wird weiterhin um eine vorherige  Terminvereinbarung  gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Wir bitten Sie, den Termin per Mail unter  meldestelle@gemeinde-plattenburg.de  oder telefonisch unter der Nr.  038796-59914  zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038796 599-15
E-Mail: hauptamt@gemeinde-plattenburg.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg