Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenburger Straße 6

    14806 Bad Belzig

    Öffnungszeiten

    Di.: 09.00 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr Do.: 13.00 – 15.30 Uhr Fr.: 09.00 – 11.30 Uhr

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE20 1605 0000 3651 0204 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE37 1203 0000 0000 4675 89

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2019 (von: Prinz, Thomas)

    Technisch geändert am 31.07.2024 (von: Prinz, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)