Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Stadtgrün

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B. 

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2023 (von: Gernt, Jasmin)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)