Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Amt Golzow - Friedhof, Bäume

    Adresse

    Hausanschrift

    Seelower Straße 14

    15328 Golzow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: telefonische Terminabsprache möglich

    Kontakt

    Fax: 033472 669-13

    Telefon Festnetz: 033472 669-22

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Beerdigung, Friedhof, Umwelt, Winterreinigung

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de