Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Landschaftspflege / Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    16259 Bad Freienwalde (Oder)

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang / Fahrstuhl ist über die Zufahrt in der Amtsstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Stichwörter

    Friedhof, Landschaftspflege

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022 (von: Wenck, Alexandra)

    Technisch geändert am 01.02.2023 (von: Wenck, Alexandra)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)