• Massen-Niederlausitz (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Beschreibung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

zuständige Stelle

kommunale Friedhofsverwaltung

Ansprechpartner

Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Friedhöfe

Adresse

Hausanschrift

Turmstraße 5

03238 Massen-Niederlausitz

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

Version

Technisch erstellt am 15.12.2021

Technisch geändert am 15.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Formulare

schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Kosten

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Version

Technisch erstellt am 17.07.2019

Technisch geändert am 04.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020