Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    03253 Doberlug-Kirchhain

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.

    Bankverbindung

    Stadt Doberlug-Kirchhain

    Empfänger: Stadt Doberlug-Kirchhain

    IBAN: DE16 1815 1000 3230 2000 38

    BIC: WELADED1EES

    Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Ehe, Einwohnermeldeamt, Erzieher, Erzieherinnen, Feuerwehr, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister, Grundschulen, Kindergarten, Kita, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Personalausweisbehörde, Schule, Schulen, Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2022

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020