Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Friedhofsangelegenheiten / Archiv
Aktuelles
Dieser Sachbereich ist zum einen für die Unterhaltung und den Betrieb der Friedhöfe Zeuthen I (Wilhelm-Guthke-Straße 7) und Zeuthen II (Straße der Freiheit 63) zuständig. Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten Gebührenkalkulation und Festsetzung Gebührenbescheide Ein weiterer Schwerpunkt ist die Führung des Archivs. Interessenten erhalten hier auf Antrag oder nach telefonischen Vorabsprachen Auskünfte aus dem Liegenschaftsarchiv. Außerdem werden hier Berechtigungen zum Bezug von gefördertem Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) für das Land Brandenburg geprüft.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33762 753560
E-Mail: friedhofsverwaltung@zeuthen.de
E-Mail: beschaffung@zeuthen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Archiv, Friedhof, Wohnen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg