Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Friedhofsangelegenheiten / Archiv

    Aktuelles

    Dieser Sachbereich ist zum einen für die Unterhaltung und den Betrieb der Friedhöfe Zeuthen I (Wilhelm-Guthke-Straße 7) und Zeuthen II (Straße der Freiheit 63) zuständig. Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten Gebührenkalkulation und Festsetzung Gebührenbescheide Ein weiterer Schwerpunkt ist die Führung des Archivs. Interessenten erhalten hier auf Antrag oder nach telefonischen Vorabsprachen Auskünfte aus dem Liegenschaftsarchiv. Außerdem werden hier Berechtigungen zum Bezug von gefördertem Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) für das Land Brandenburg geprüft.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 57

    15738 Zeuthen

    Parkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Die Büroräume befinden sich im 1. OG.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33762 753560

    E-Mail: friedhofsverwaltung@zeuthen.de

    E-Mail: beschaffung@zeuthen.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Archiv, Friedhof, Wohnen

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Brüsehaber, Erika)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Brüsehaber, Erika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

    Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen

    Verfahrensablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)