Wildunfall

    Wildunfall

    Wildunfall  -  Was nun zu tun ist

    Beschreibung

    Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf - hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

    Hinweise für Barnim: Wildunfall - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten

    Die Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei  sind Ihr erster Ansprechpartner. Die untere Jagdbehörde setzt Jagdausübungsberechtigte in Kenntnis, sofern die  Leitstelle ihn nicht erreichen kann. 

    zuständige Stelle

    Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei


    Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

    Ansprechpartner

    32.1 Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathauspassage, Breite Straße 40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00-12:00 Uhr Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Fr. 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03334 64-329

    Telefon Festnetz: 03334 64-321

    E-Mail: sicherheitordnung@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Ordnung, Sicherheit

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Jagdbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 214-2424

    Telefon Festnetz: +49 3334 214-1424

    E-Mail: jagdbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Stichwörter

    Jagdbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 27 BbgJagdG

    Verfahrensablauf

    Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle

    Fristen

    Hinweise für Eberswalde: Wildunfall und Schadensmeldung

    Der Wildschaden muss innerhalb einer Woche ab Feststellung gemeldet werden. Dafür gilt die gesetzliche Frist.

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Wildunfall und Schadensmeldung

    Die Kosten des Schätzers und die Verwaltungsgebühr tragen die Beteiligten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

    • grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
    • im Übergangsbereich Feld/Wald
    • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes

    !!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!

    Weitere Informationen

    Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Stichwörter

    Wild, Wildtiere, Wildunfall, Verkehrsunfall mit Wild, Wildschweine, Wildtier, Reh

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de