Wildunfall
Wildunfall - Was nun zu tun ist
Beschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf - hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
Hinweise für Barnim: Wildunfall - Im Landkreis Barnim ist folgendes zu beachten
Die Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei sind Ihr erster Ansprechpartner. Die untere Jagdbehörde setzt Jagdausübungsberechtigte in Kenntnis, sofern die Leitstelle ihn nicht erreichen kann.
zuständige Stelle
Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei
Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Jagdbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
Jagdbehörde
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 BbgJagdG
Verfahrensablauf
Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:
- grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
- im Übergangsbereich Feld/Wald
- Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes
!!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!
Weitere Informationen
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Wild, Verkehrsunfall mit Wild, Reh, Wildschweine, Wildunfall, Wildtiere, Wildtier