Wildunfall

    Wildunfall

    Wildunfall  -  Was nun zu tun ist

    Beschreibung

    Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf - hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

    zuständige Stelle

    Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder Polizei


    Der Leitstelle der Berufsfeuerwehr liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 37 - Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Feuer- und Rettungswache 1, Dresdener Str. 46

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Feuerwehr und Rettungsdienst sind immer erreichbar.

    Kontakt

    Fax: +49 355 632-138

    Telefon Festnetz: +49 355 632-0(Jörg Specht, Leiter der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes Cottbus)

    E-Mail: info@feuerwehr.cottbus.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 72 - Umwelt und Natur

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 355 612-132704

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2750(Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2755(Sekretariat)

    E-Mail: umweltamt@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 27 BbgJagdG

    Verfahrensablauf

    Anruf bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen - es besteht eine erhöhte Unfallgefahr:

    • grundsätzlich morgens und abends in der Dämmerung
    • im Übergangsbereich Feld/Wald
    • Außerdem in den Monaten Juli und August zur Blattzeit des Rehwildes

    !!! Wild kann zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs sein!!!

    Weitere Informationen

    Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus. Wildspuren am Fahrzeug sollten fotografiert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Stichwörter

    Wild, Wildtiere, Wildunfall, Verkehrsunfall mit Wild, Wildschweine, Wildtier, Reh

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de