Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
Sie können ein Grab auf einem kommunalen Friedhof beräumen oder beräumen lassen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
Für Grabstätten sind sogenannte Ruhezeiten vorgesehen. Innerhalb der Ruhefrist darf in der Regel keine Grabauflösung vorgenommen werden. Ist die Ruhezeit vergangen und das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ausgelaufen, wird ein Grab in der Regel abgeräumt, eingeebnet und aufgelöst, sodass es neu belegt werden kann. Die Ruhezeit ist die Zeit, in der die Totenruhe nicht gestört und ein Grab nicht aufgelöst werden darf. In der Gemeinde Michendorf liegt die Ruhezeit für ein Grab bei zwanzig Jahren. Das Nutzungsrecht kann nur verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.
Das Abräumen des Grabes bedeutet, dass sämtlicher Grabschmuck von der Grabstätte entfernt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Grablaternen, Grabkreuze, Grabvasen sowie Grabsteine, Grabplatten und Grabeinfassungen. Auch die Grabbepflanzung ist zu entfernen.
Nach Ablauf der Ruhefrist besteht für Angehörige die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Grab zu verlängern.
Nutzungsrecht für Wahlgräber - Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kann beliebig oft verlängert werden, sodass die Ruhezeit neu beginnt. Allerdings müssen dann auch für die volle Dauer der Ruhefrist erneut die Grabnutzungsgebühren entrichtet werden.
Nutzungsrecht für ein Familiengrab - Unabhängig davon verlängert sich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte dann, wenn es sich beispielsweise um ein Familiengrab handelt, in dem ein weiteres Familienmitglied bestattet wird. Denn es gilt, dass nach jeder Bestattung die volle Dauer der Ruhefrist eingehalten werden muss. In einem solchen Fall müssen die Grabnutzungsgebühren jedoch nur anteilig entrichtet werden.
Nutzungsrecht für Reihengräber - Für ein Reihengrab kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Ist die Ruhezeit abgelaufen, wird das Grab aufgelöst und neu vergeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mroncz (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 033205 598-30
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-30
E-Mail: friedhofswesen@michendorf.de
E-Mail: n.mroncz@michendorf.de
E-Mail: ordnungsamt@michendorf.de
Internet
Formulare
Antrag Grabräumung
Antrag auf Errichtung eines Grabmals / einer Grabeinfassung
erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
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- Formular "Grabräumung" oder Verlängerung des "Nutzungsrechts"
Formulare
schriftlicher Antrag
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
- schriftlicher Antrag "Grabräumung" oder "Verlängerung des Nutzungsrechts"
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
- Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf
- Lesefassung_friedhofsgebuehrensatzung_stand_01.01.2023
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
- steht die Grabauflösung bevor, erhalten die Angehörigen des Verstorbenen oder die Nutzungsberechtigten an der Grabstätte eine entsprechende Nachricht von der Friedhofsverwaltung. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, muss das Grab fristgerecht geräumt werden. Den Antrag zur Auflösung einer Grabstelle stellt in der Regel der letzte Nutzungsberechtigte bei der kommunalen Friedhofsverwaltung
- ein bis zweimal im Jahr werden diese Grabräumungen durch ein vorher beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Nach der Rechnungslegung gegenüber der Verwaltung werden die entsprechenden tatsächlichen Kosten an die Antragsteller umgelegt
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Hinweise für Michendorf: Antrag oder Mitteilung einer Grabräumung bzw. Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts
- Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss immer vor der Bestattung beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
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- Je nach Arbeitsaufkommen und erforderlichem Abstimmungsbedarf variiert die Bearbeitungszeit. Über den Antrag wird zwischen 2-3 Wochen entschieden.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
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- entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf
- Die Kosten für eine Grabauflösung (Sonderleistungen, die nicht in der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf aufgeführt sind) müssen vom letzten Nutzungsberechtigten oder einen Angehörigen des Verstorbenen getragen werden. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: regionale Preisschwankungen, Größe der Grabstätte, Aufwand für den beauftragten Dienstleister. Berücksichtigt werden die tatsächlich anfallenden Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg