Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Großräschen - Friedhofswesen
Adresse
Postanschrift
Seestraße 16
01983 Großräschen
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Formulare
Antrag auf auf Errichtung von Grabmalen, Grabplatten und Grabeinfassungen für Steinmetzbetriebe oder Fachfirmen gemäß Friedhofssatzung der Stadt Großräschen gültig für die Friedhöfe in Großräschen, Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
Gemäß Friedhofssatzung der Stadt Großräschen gültig für die Friedhöfe in Großräschen, Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
Antrag auf Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt für das Bestattungsgewerbe gemäß Friedhofssatzung der Stadt Großräschen gültig für die Friedhöfe in Großräschen, Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
Zulassung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt gemäß Friedhofssatzung der Stadt Großräschen gültig für die Friedhöfe in Großräschen, Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
Antrag auf Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt für Gärtner / Landschaftsbau gemäß Friedhofssatzung der Stadt Großräschen gültig für die Friedhöfe in Großräschen, Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg