Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

    Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

    Hinweise für Golzow: Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen

    In folgenden Orten werden kommunale Friedhöfe geführt:
    Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow

    Die Zuweisung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache direkt auf dem Friedhof. Auskünfte und Informationen zur Grabnutzung, -bewirtschaftung und -unterhaltung erhalten Sie im Ordnungsamt des Amtes Golzow.

    Die Evangelischen Pfarrämter unterhalten in folgenden Orten kirchliche Friedhöfe:
    Evangelisches Pfarramt Gorgast
    Genschmarer Str. 1
    15328 Küstriner Vorland
    Tel. und Fax. (033472) 528
    eMail. pfarramt.gorgast@freenet.de

    Genschmar
    Grabzuweisung durch Brunhild Teschner Tel. (033472) 749

    Zechin
    Grabzuweisung erfolgt über das Pfarramt Gorgast.

    Evangelisches Pfarramt Podelzig
    Rathstock
    Frau Borchert Tel. (033601) 3004

    In folgenden Orten werden kommunale Friedhöfe geführt:
    Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow

    Die Zuweisung von Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache direkt auf dem Friedhof. Auskünfte und Informationen zur Grabnutzung, -bewirtschaftung und -unterhaltung erhalten Sie im Ordnungsamt des Amtes Golzow.

    Die Evangelischen Pfarrämter unterhalten in folgenden Orten kirchliche Friedhöfe:
    Evangelisches Pfarramt Gorgast
    Genschmarer Str. 1
    15328 Küstriner Vorland
    Tel. und Fax. (033472) 528
    eMail. pfarramt.gorgast@freenet.de

    Genschmar
    Grabzuweisung durch Brunhild Teschner Tel. (033472) 749

    Zechin
    Grabzuweisung erfolgt über das Pfarramt Gorgast.

    Evangelisches Pfarramt Podelzig
    Rathstock
    Frau Borchert Tel. (033601) 3004

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Ansprechpartner

    Amt Golzow - Friedhof, Bäume

    Adresse

    Hausanschrift

    Seelower Straße 14

    15328 Golzow

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis:  telefonische Terminabsprache möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033472 669-22

    Internet

    Stichwörter

    Beerdigung, Friedhof, Umwelt, Winterreinigung

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2022 (von: Glatzer, Guntram)

    Technisch geändert am 06.04.2022 (von: Glatzer, Guntram)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

    schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

    Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Formulare

    schriftlicher Antrag

    Voraussetzungen

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)