Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner
Friedhofsangelegenheiten / Archiv
Aktuelles
Dieser Sachbereich ist zum einen für die Unterhaltung und den Betrieb der Friedhöfe Zeuthen I (Wilhelm-Guthke-Straße 7) und Zeuthen II (Straße der Freiheit 63) zuständig. Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten Gebührenkalkulation und Festsetzung Gebührenbescheide Ein weiterer Schwerpunkt ist die Führung des Archivs. Interessenten erhalten hier auf Antrag oder nach telefonischen Vorabsprachen Auskünfte aus dem Liegenschaftsarchiv. Außerdem werden hier Berechtigungen zum Bezug von gefördertem Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) für das Land Brandenburg geprüft.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33762 753560
E-Mail: friedhofsverwaltung@zeuthen.de
E-Mail: beschaffung@zeuthen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Archiv, Friedhof, Wohnen
erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg