Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
- Antrag zur Nutzung städtischer Sportstätten, Turnhallen, Schulräume
- Veranstaltungsanforderung für benötigte Ausstattungsgegenstände
Wer eine öffentliche Einrichtung (Sportstätte, Turnhalle, Schulräume, ) für Vereinssport und ähnliches nutzen will, muss gemäß § 3 der Betriebs- und Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in den Gebäuden und von Sportplätzen in Stadien der Stadt Luckenwalde einen Antrag stellen und die folgenden Hinweise während der Corona-Pandemie beachten:
Für Vereine und Sportgruppen mit Dauernutzungsvertrag gilt: Die Antragstellung für Nutzungszeiten sind jährlich zu überprüfen und bis zum 30.06. jeden Jahres für das nächste Schuljahr zu beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, besteht kein Anspruch auf Nutzungszeiten und der Dauervertrag gilt als unterbrochen.
Die Antragstellung hat von der/dem Vereinsvorsitzenden zu erfolgen einer/einem vom Vorsitzenden autorisierten Beauftragten zu erfolgen.
Eine Nutzung kommt erst mit Dauernutzungsvertrag für Sonderveranstaltungen mit Einzelvertrag zustande.
Alle Belegungspläne auf einen Blick
Sportstadion Werner-Seelenbinder-Stadion
Sportstadion Ernst-Kloß-Stadion
Sporthalle Bundesstützpunkt Ringen 1. LSC
- Antrag zur Nutzung städtischer Sportstätten, Turnhallen, Schulräume
- Veranstaltungsanforderung für benötigte Ausstattungsgegenstände
Wer eine öffentliche Einrichtung (Sportstätte, Turnhalle, Schulräume, ) für Vereinssport und ähnliches nutzen will, muss gemäß § 3 der Betriebs- und Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in den Gebäuden und von Sportplätzen in Stadien der Stadt Luckenwalde einen Antrag stellen und die folgenden Hinweise während der Corona-Pandemie beachten:
Für Vereine und Sportgruppen mit Dauernutzungsvertrag gilt: Die Antragstellung für Nutzungszeiten sind jährlich zu überprüfen und bis zum 30.06. jeden Jahres für das nächste Schuljahr zu beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, besteht kein Anspruch auf Nutzungszeiten und der Dauervertrag gilt als unterbrochen.
Die Antragstellung hat von der/dem Vereinsvorsitzenden zu erfolgen einer/einem vom Vorsitzenden autorisierten Beauftragten zu erfolgen.
Eine Nutzung kommt erst mit Dauernutzungsvertrag für Sonderveranstaltungen mit Einzelvertrag zustande.
Alle Belegungspläne auf einen Blick
Sportstadion Werner-Seelenbinder-Stadion
Sportstadion Ernst-Kloß-Stadion
Sporthalle Bundesstützpunkt Ringen 1. LSC
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Für Luckenwalde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Turnhalle, Platzzeiten, Hallenzeiten, Sportanlage
Metainformation
- Ursprungsportal: Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Frankenfelde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Luckenwalde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kolzenburg
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