Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Schulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Stichwörter
Schulverwaltung
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hallenzeiten, Platzzeiten, Sportanlage, Turnhalle