Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Karstädt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 55 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentlicher Personenverkehr
Linien:- Regionalbahn: RE2
- Bus: 946, 948, 953, 952, 974, 951
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09.00 - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr * Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hallenzeiten, Platzzeiten, Sportanlage, Turnhalle