Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung kommunale Sportstätte

    Hinweise für Michendorf: Nutzung von Sporthallen der Gemeinde Michendorf - Erlaubnis

    Nutzung Sporthallen der Gemeinde Michendorf

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Michendorf: Nutzung von Sporthallen der Gemeinde Michendorf - Erlaubnis

    Die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Michendorf darf nur auf Grundlage eines Nutzungsvertrages erfolgen. Dieser wird mit der Gemeindeverwaltung für den gewünschten Zeitraum geschlossen. Auskünfte zur Belegung erteilt der zuständige Sachbereich Soziales.

    zuständige Stelle

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Hinweise für Michendorf: Nutzung von Sporthallen der Gemeinde Michendorf - Erlaubnis

    Gemeinde Michendorf; Fachbereich Innere Verwaltung, Bildung und Soziales; Herr Koch

    Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf

    soziales@michendorf.de

    033205/ 598-56

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-56

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-56

    E-Mail: post@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Intergration, Jugend, Senioren, Soziales

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag

    Hinweise für Michendorf: Nutzung von Sporthallen der Gemeinde Michendorf - Erlaubnis

    Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail) mit Nennung des gewünschten Tages sowie Zeitraumes, Verwendungszweck und Ansprechpartner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Michendorf: Nutzung von Sporthallen der Gemeinde Michendorf - Erlaubnis

    • schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Michendorf mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung
    • Prüfung des Antrages
    • schriftliche Mitteilung der Entscheidung
    • Erstellung Nutzungsvertrag und Übersendung an den Nutzer
    • Rücksendung unterschriebener Nutzungsvertrag an die Gemeinde
    • ggf. Aushändigung des Schlüssels, Rückgabe am ersten Werktag nach Beendigung der Nutzung
    • Erstellung der Rechnung

    Kosten

    Hinweise für Michendorf: Nutzung von Sporthallen der Gemeinde Michendorf - Erlaubnis

    Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Ordnung der Gemeinde Michendorf über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung der Gemeindezentren und Sporthallen in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Stichwörter

    Hallenzeiten, Sportanlage, Turnhalle, Platzzeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English