Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Fachgebiet 5 - Grundstücks- und Gebäudemanagement, Bauhof und öffentliche Flächen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschosskann barrierefrei erreicht werden. Hier befndet sich auch das EInwohnermeldeamt.
Es sind mehrere Parkplätze vorhanden sowie eine E-Ladesäule.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rudolph Bärthel (Fachgebietsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 33932 595 620
Fax: +49 33932 70314
E-Mail: r.bärthel@gemeinde-fehrbellin.de
Herr Guido Siccora (Sachbearbeiter Unterhaltung Gebäude, Hallennutzung)
Internet
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Platzzeiten, Hallenzeiten, Turnhalle, Sportanlage