Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Sport und Freizeit
Adresse
Hausanschrift
Schützenstraße 1
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude Schützenstraße 1 ist über den Fahrstuhl am Nebeneingang in der Schützenstraße möglich.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang in der Schützenstraße erreichbar und ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum Gebäude der Schützenstraße 1.
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang in der Schützenstraße erreichbar und ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum Gebäude der Schützenstraße 1.
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3321 408303
E-Mail: kitaverwaltung@nauen.de
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sportanlage, Sport, Sporthalle, Sportplatz, Turnhalle, Platzzeiten, Hallenzeiten