Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Schönefeld - Kultur und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:       13 bis 15 Uhr Dienstag:       9 bis 12 Uhr                     13 bis 18 Uhr Mittwoch:       geschlossen Donnerstag:  13 bis 15 Uhr Freitag:           9 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 536720-404
E-Mail: kultur@gemeinde-schoenefeld.de
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Turnhalle, Platzzeiten, Hallenzeiten, Sportanlage