Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Platzzeiten, Hallenzeiten, Turnhalle, Sportanlage