Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    zuständige Stelle

    Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Betriebshof Wittenberge (BHOW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 7

    19322 Wittenberge

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03877 56159-16

    Telefon Festnetz: 03877 56159-0

    E-Mail: betriebshof@wittenberge.de

    Internet

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Betriebshof Wittenberge (BHOW)

    Empfänger: Eigenbetrieb Betriebshof Wittenberge (BHOW)

    IBAN: DE14 1605 0101 1211 0048 52

    Bankinstitut: Sparkasse Prignitz

    Eigenbetrieb Betriebshof Wittenberge (BHOW)

    Empfänger: Eigenbetrieb Betriebshof Wittenberge (BHOW)

    IBAN: DE55 1606 0122 0000 1854 00

    Bankinstitut: Volks- und Raiffeisenbank Prignitz

    Stichwörter

    Betriebshof, Friedhof

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kinder- und Jugendförderungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 07.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de